Kirchenverwaltungsrat (KVR)
Die Mitglieder des Kirchenverwaltungsrates als Sachwalter des Vermögens der Gemeinde werden vom Pfarrgemeinderat (PGR) als gewählte Vertreter der Pfarrgemeinde gewählt. Er besteht - entsprechend der Gemeindegröße - derzeit aus sechs Angehörigen der Gemeinde, die der PGR aus eigenen Wahlvorschlägen seiner Mitglieder bestimmt hat. Die Kandidaten müssen nach dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG), welches die Wahl regelt, ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Gemeinde haben; sie sollten möglichst über Bau-, Finanz- oder Rechtskenntnisse oder sonst über Erfahrungen aus dem Wirtschaftsleben verfügen, um die anfallenden Verwaltungsaufgaben gut bewältigen zu können.
Vorsitzender des KVR ist immer der Pfarrer, der von einem der gewählten Mitglieder im Bedarfsfall vertreten wird. An den Sitzungen des KVR, die etwa einmal im Monat (bei Bedarf auch häufiger) stattfinden und nicht öffentlich sind, nehmen auch ein abgeordneter Vertreter des PGR und die Kirchenrechnerin teil. Außerdem können, je nach Bedarf, auch weitere Personen eingeladen werden, die im Einzelfall oder - wie im Fall von Herrn Dr. Jörg Pfeifer - regelmäßig in beratender Funktion mitwirken.
Aufgabe des KVR ist gemäß KVVR "kirchliches Vermögen innerhalb der Gemeinde zu verwalten und" - ähnlich dem Magistrat einer politischen Gemeinde - " im Rechtsverkehr zu vertreten." Das beinhaltet im Einzelnen u. a die Erhaltung der Vermögensbestände und die Bewahrung der kirchlichen Einrichtungen in einem den Bedürfnissen der Gemeinde und den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Zustand. Hierzu ist es immer wieder nötig, den Vermögensbestand zu überprüfen und sich im Falle auf die Gemeinde zukommender finanzieller Belastung wegen etwa notwendiger Baumaßnahmen mit dem Bistum wegen einer finanziellen Unterstützung ins Benehmen zu setzen.
Auch wenn die Beratungen des KVR nach den Bestimmungen des KVVR (gerade bei anstehenden Baumaßnahmen) besonderer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wird durch den KVR und PGR stets versucht, alle Gemeindemitglieder möglichst frühzeitig und umfassend zu informieren und an der Entscheidungsfindung teilhaben zu lassen.
Sämtliche Mitglieder des KVR, die regelmäßig langjährige Gemeindemitglieder sind und denen das Wohl der Kirchengemeinde am Herzen liegt, sollten sich ihrer besonderen Verantwortung in ihrer Funktion bewusst sein und - soweit es ihre Pflicht zur Verschwiegenheit erlaubt - den Gemeindemitgliedern für Fragen zu den Themen ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen, damit eine vertrauensvolle Arbeit möglich ist.
Michael Pehle,
stv. Vorsitzender des KVR
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